Rechtliches
Verschwiegenheits-
Erklärung
Lebens- und Sozialberatung ist ein reglementiertes Gewerbe, das gesetzlich zu Verschwiegenheit, Fortbildung und Supervision verpflichtet (§ 119 GewO) ist.
Absageregelung
Vereinbarte Termine sind exklusiv für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir bis spätestens 24 Stunden davor Bescheid zu geben.
Bei zu kurzfristiger oder keiner Absage wird die Einheit verrechnet.